Was ist medizinische Trainingstherapie?

Die Medizinische Trainingstherapie (MTT) dient dazu, den Bewegungsapparat, die Ausdauer, Beweglichkeit, Koordination und Körperkraft, sowie auch das Herz-Kreislaufsystem gezielt zu trainieren. Der medizinische Aspekt steht bei der MTT im Fokus, da sie insbesondere bei Patient*innen mit ungenügenden Körperfunktionen oder langen Rehabilitationsprozessen angewendet und meist ärztlich verordnet wird (sie wird in diesen Fällen von der Grundversicherung bezahlt). Die MTT führt zu einer höheren Belastbarkeit und gesteigerter Leistungsfähigkeit im Alltag und kann nach den Therapien selbständig fortgeführt werden.

Wann und wie wird medizinische Trainingstherapie angewendet?

MTT wird bei Patient*innen mit

  • Chronischen Beschwerden
  • Rheumatischen Schmerzen
  • Rückenschmerzen
  • Postoperativen Schmerzen
  • Osteoporose
  • Erkrankungen des Atem- und Herz-Kreislaufsystems
  • Überbelastung
  • Beschwerden am Bewegungsapparat
  • Steifigkeit
  • Verbesserung von Kraft
  • Ausdauer
  • Beweglichkeit eingesetzt

Die MTT ist für Patient*innen jeden Alters und mit den unterschiedlichsten Beschwerden geeignet, die eine enge Betreuung suchen und ihren Schmerz lindern wollen.  Die Medizinische Trainingstherapie wird im Regelfall durch geschulte Physiotherapeuten begleitet und normalerweise ärztlich verordnet, womit die Krankenkassen die anfallenden Kosten übernehmen. Während zu Beginn in ein oder zwei Einzelsitzungen das Programm individuell gestaltet und besprochen wird, können die Übungen in den folgenden rund 3 Monaten selbständig 2-3 Mal pro Woche und unabhängig gemacht werden.

Wichtige Hinweise zur Nutzung der MTT:

Unsere MTT-Patientinnen dürfen ausschliesslich zu Zeiten trainieren, in denen mindestens eine Physiotherapeutin oder ein Physiotherapeut in der Praxis anwesend ist. Bei Fragen stehen unsere Physiotherapeutinnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Achtung: Für Patient*innen, deren Behandlung über die Unfall-, Militär- oder Invalidenversicherung (UV/MV/IV) abgerechnet wird, gelten ab dem 01. Juli 2025 folgende Regelungen:

  • MTT darf ausschliesslich während betreuter Zeiten stattfinden.
  • Für unsere Praxis gelten aktuell folgende MTT betreuten Zeiten:
    • Montag / Mittwoch / Freitag: 10:00–11:00
    • Dienstag / Donnerstag: 17:30–18:30